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BVerwG, 30.04.1984 - 8 C 61.82 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verletzung der gerichtlichen Pflicht zur vollständigen Aufklärung des Sachverhalts wegen Nichteinholung eines weiteren ärztlichen Gutachtens zum Gesundheitszustand eines Wehrpflichtigen
Verfahrensgang
- VG Hannover, 22.03.1982 - 2 VG A 405/81
- BVerwG, 30.04.1984 - 8 C 61.82
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 16.04.1975 - VI B 83.74
Befähigung zum Richteramt - Anforderungen an das ordnungsgemäße Stellen eines …
Auszug aus BVerwG, 30.04.1984 - 8 C 61.82
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verletzt ein Tatsachengericht die ihm obliegende Pflicht zur vollständigen Aufklärung des Sachverhalts (§ 86 Abs. 1 VwGO) nur dann, wenn sich ihm die Notwendigkeit weiterer Sachaufklärung aufdrängen mußte (vgl. u.a. Beschluß vom 16. April 1975 - BVerwG VI B 83.74 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 100 S. 1).